Garantieerklärung

Allgemeines

Unsere Produkte bestehen aus hochwertigen Materialien, was nicht nur für eine perfekte und bequeme Passform sorgt, sondern auch für ihre ausgezeichnete Haltbarkeit bekannt ist. Trotz strenger Qualitätskontrollen und umfassender Tests können wir bedauerlicherweise nicht garantieren, dass deine Claca Socken niemals ein Loch aufweisen werden. In solchen Fällen bieten wir zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zustehen, unter bestimmten Voraussetzungen die folgende Herstellergarantie an.

Die Firma Claca – Catania / Voigt GbR, ansässig in der Hauptstr. 111, 58332 Schwelm, gewährt Verbrauchern eine zeitlich beschränkte Herstellergarantie für die von ihr hergestellten Produkte, wie unten beschrieben. Diese gewährte Herstellergarantie berührt nicht die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, wie sie beispielsweise im Produkthaftungsgesetz festgelegt sind. Sie gilt insbesondere nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Claca – Catania / Voigt GbR oder deren Erfüllungsgehilfen.

Als Verbraucher gemäß dieser Herstellergarantie gilt jede natürliche Person, die das Eigentum an dem Produkt besitzt und dieses nicht mit dem Ziel des privaten Weiterverkaufs oder im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit an Dritte erworben hat.

Garantieumfang

Die Garantiebedingungen sind ausschließlich für Käufe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gültig. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Produkte, die ab dem 02. Oktober 2023 (gemäß dem Kaufbeleg) erworben wurden. Die Firma Claca – Catania / Voigt GbR gewährleistet, dass eure Produkte frei von Materialmängeln, insbesondere Löchern, sind. Rechtsansprüche im Rahmen der Produkthaftung bestehen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die zweifelsfrei auf einen Materialfehler zurückzuführen sind.

Die Garantie deckt alle Produkte für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Datum des Produktkaufs ab. Sollte das Produkt bei der Lieferung im ungetragenen Zustand bereits Mängel aufweisen, ist es erforderlich, dies umgehend nach Erhalt der Ware unserem Kundensupport mitzuteilen. Unser Kundensupport wird dann die Versendung einer Ersatzlieferung veranlassen.

Grundsätzlich sind Produkte von der Garantie ausgeschlossen, wenn sie älter als sechs Monate sind. Wir erfüllen diese Garantie, indem wir Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einen Materialfehler zurückzuführen sind, kostenfrei beheben. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch den Austausch des Produkts, gegebenenfalls auch durch ein Nachfolgemodell oder eine Farbvariante, die von der ursprünglichen Bestellung abweicht.

Jedes Produkt kann pro Bestellung und Größe lediglich einmal Gegenstand einer Reklamation sein. Zum Beispiel, wenn ein Kunde weiße Socken in den Größen 35-40 und 41-46 aus derselben Bestellung innerhalb von sechs Monaten reklamiert, fallen beide Produkte unter den Schutz der Garantie. Wenn ein Kunde hingegen weiße Socken in der Größe 41-46 und Mixed Socken in derselben Größe, aber aus einer separaten Bestellung reklamiert, sind beide Produkte durch die Garantie abgedeckt. Allerdings, wenn ein Kunde weiße Socken in der Größe 41-46 und Mixed Socken in derselben Größe und aus derselben Bestellung reklamiert, wird das Produkt nur einmal ersetzt.

Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn ein aussagekräftiges Bild als Beleg beigefügt wurde.

Claca – Catania / Voigt GbR behält sich das Recht vor, alternativ eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Kaufpreises anzubieten. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und schränken diese nicht ein oder ersetzen sie. Diese Garantie stellt eine freiwillige und nicht rechtlich verbindliche Leistung von Claca – Catania / Voigt GbR dar, die jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann.

Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte

Kulanz: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber dem Kunden besteht kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt zwingend einen Kauf voraus, bei dem seitens des Kunden eine Gegenleistung erbracht wurde.

Erwerb bei Drittanbietern: Bei dem Erwerb von Claca – Catania/Voigt GbR Produkten über Drittanbieter besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.

Geschenkte Produkte: Falls dir Produkte im Rahmen unserer Aktionen (z. B. Probier-Aktionen) als Geschenk angeboten werden, besteht kein Anspruch auf eine Garantieleistung für diese Produkte.

Produkte, deren Kaufdatum mehr als 6 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

Ersatz eines Ersatzprodukts

Ein Garantieanspruch auf einen bereits erhaltenen Ersatz besteht nur, wenn der Anspruch auf einen “Ersatz-für-Ersatz” innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Kaufdatum geltend gemacht wurde. Dieser erneute Anspruch kann nur dann erhoben werden, wenn der Kunde aufgrund des Mangels weniger intakte Einzelstücke des bereits ersetzten Produkts hat, als er oder sie ursprünglich mit der ersten Bestellung erhalten hat. Anders ausgedrückt: Wir ersetzen erneut Produkte, wenn infolge des Mangels weniger intakte Einzelstücke vorhanden sind als bei der ursprünglichen Bestellung.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden dieses über die Kontakt E-Mail Adresse eine Anfrage stellen. Nach Erhalt werden Kunden über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Im Falle eines Garantiefalls erfolgt die Rücksendung innerhalb Deutschlands kostenfrei für Sie.

Geltendmachung bei Schenkung

Im Falle von Geschenken, bei denen Kunde 1 bei uns kauft, das Produkt an Kunde 2 verschenkt und Kunde 2 eine Reklamation vornehmen möchte, ist die Inanspruchnahme der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 sämtliche relevanten Kaufdaten von Kunde 1 besitzt, einschließlich E-Mail-Adresse, Bestellnummer, Name und Versandadresse. Diese Angaben dürfen nicht verändert werden, sondern müssen unverändert für die Reklamation übernommen werden.

Dokumentationspflicht

Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn der Kunde seinem Antrag eindeutige Fotos beifügt. In diesem Kontext bedeutet “Eindeutigkeit”, dass das Claca Logo, die Größe und Farbe der Socke sowie der zugrunde liegende Mangel klar erkennbar sein muss.

Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Unabhängig von dieser Herstellergarantie und unabhängig davon, ob die vorgeschriebene Garantie im Garantiefall in Anspruch genommen wird oder nicht, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer uneingeschränkt bestehen. Nach eigenem Ermessen kann der Verbraucher daher auch ohne die Geltendmachung von Garantieansprüchen die gesetzlich festgelegten Rechte in Bezug auf Mängel des gekauften Produkts geltend machen, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz gemäß § 437 BGB, sowie die entsprechenden speziellen Verjährungsregeln in § 438 BGB, die gegenüber dem Verkäufer gelten. Diese Garantie beeinträchtigt nicht die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Haftung

Die Garantieerklärung beinhaltet keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder andere Schadensersatzansprüche. Diese Einschränkung gilt nicht für zwingende gesetzliche Bestimmungen, gemäß denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftbar ist.

Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung eines Fehlers, geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Durchsetzung von Ansprüchen aus der Garantie nicht mehr möglich. Die Verjährung der Ansprüche aus der Garantie erfolgt 6 Monate nach Ablauf der Garantiefrist.